KI-Bücher bei Amazon und Tolino: Was die Regeln wirklich verlangen

Hände tippen auf einer Laptop-Tastatur
KI-generiert oder KI-unterstützt? Bei KDP entscheidet diese Frage über die Meldepflicht. (Foto: Pexels)

Amazon verbietet keine KI-Bücher. Tolino auch nicht. Beide wollen aber wissen, was drinsteckt – und sie fragen unterschiedlich. Wer die Regeln nicht kennt, riskiert bei KDP die Sperrung des Titels und bei tolino media die Ablehnung. Wer sie kennt, stellt fest: Die Pflichten sind kleiner, als viele denken, und die Transparenz für Leser ist es auch.

KDP: „AI-generated“ oder „AI-assisted“?

Seit dem 7. September 2023 fragt Amazon beim Einstellen oder Bearbeiten jedes Buchs ab, ob es KI-generierte Inhalte enthält. Die KDP-Richtlinien definieren das genau: Als „AI-generated“ gilt „text, images, or translations created by an AI-based tool“ – und zwar auch dann, wenn du das Ergebnis anschließend stark überarbeitet hast („even if you applied substantial edits afterwards“). Meldepflichtig sind also drei Dinge:

  • KI-generierter Text, auch nach Umschreiben
  • KI-generierte Bilder, egal ob Cover oder Innenteil
  • KI-generierte Übersetzungen

Nicht meldepflichtig ist „AI-assisted“: Wenn du selbst geschrieben hast und KI zum Brainstorming, zur Ideenfindung, zum Lektorieren, Verfeinern oder zur Fehlerprüfung eingesetzt hast, musst du nichts angeben. Die Grenze verläuft also nicht bei „KI benutzt“, sondern bei „wer hat den Inhalt erzeugt“. Ein von dir geschriebener Roman, den ein Sprachmodell gegengelesen hat, ist ein normales Buch. Ein per Prompt erzeugtes Kapitel, das du danach geglättet hast, ist KI-generiert. In beiden Fällen bleibst du dafür verantwortlich, dass der Inhalt keine Urheberrechte verletzt.

Drei Titel pro Tag

Wenige Wochen nach der Meldepflicht zog Amazon eine zweite Grenze: Seit Ende September 2023 dürfen pro Konto nur noch drei neue Titel pro Tag angelegt werden. Amazons Begründung laut Authors Guild: „While we have not seen a spike in our publishing numbers, in order to help protect against abuse, we are lowering the volume limits we have in place on new title creations.“ Amazon kündigte an, das Limit bei Bedarf anzupassen; Ausnahmen können beantragt werden. Für normale Autoren ist das irrelevant. Für Content-Farmen ist es ein Hindernis, das sich mit mehreren Konten umgehen lässt – genau das beschreibt Digitalberater Patrick Meier im Buchmarkt.

Was Leser davon sehen: nichts

Der wichtigste Punkt, den viele übersehen: Die KDP-Angabe ist eine interne Meldung an Amazon. Auf der Produktseite erscheint kein Hinweis. Die Authors Guild nannte die Regel 2023 „a welcome first step“, kritisierte aber, dass Amazon „has not yet agreed to add disclosures to all book listings“. Meier bringt es im November 2025 auf den Punkt: „Diese Kennzeichnung ist nicht für Leser:innen sichtbar.“ Es gibt bis heute keine öffentliche Zahl, wie viele KI-Titel im Kindle-Shop stehen.

Wie es anders geht, zeigt ausgerechnet Amazons Tochter Audible: Hörbücher mit der synthetischen Stimme „Virtual Voice“ werden im Shop offen als solche ausgewiesen – im Sprecherfeld steht „Narrator: Virtual Voice“, und Hörer können gezielt danach suchen. Für KI-Text im Kindle-Shop gibt es nichts Vergleichbares.

tolino media: KI erlaubt, aber ins Impressum

tolino media geht einen anderen Weg. KI-Inhalte sind laut FAQ „grundsätzlich ja“ erlaubt, müssen aber im Impressum des Buchs genannt werden – mit dem jeweils verwendeten Tool. Das gilt für Text, Cover und Illustrationen gleichermaßen. Bei Bildern soll erkennbar sein, welche Abbildung von welchem Tool stammt (etwa „Abb. 1–7 erstellt mit Midjourney“); stammen alle Bilder von einer KI, reicht ein Hinweis. Die Angabe steht damit im Buch selbst und ist für jeden Leser sichtbar – das Gegenteil der KDP-Praxis.

Dazu kommen Einschränkungen: tolino media behält sich vor, KI-Veröffentlichungen pro Konto und Monat zu begrenzen und einzelne Titel abzulehnen. Die FAQ weist außerdem darauf hin, dass KI-Inhalte derzeit keinen Urheberrechtsschutz genießen, dass einzelne Vertriebspartner KI-Titel nicht listen und dass du vorher prüfen musst, ob die Nutzungsbedingungen des Tools eine kommerzielle Verwertung erlauben.

Praxis-Check für dein nächstes Buch
KDP: Beim Upload ehrlich ankreuzen, was KI erzeugt hat – Text, Bilder, Übersetzung. Lektorat und Brainstorming per KI musst du nicht melden. tolino media: KI-Anteile mit Toolnamen ins Impressum, bei Bildern pro Abbildung. Beides kostet fünf Minuten und schont dein Konto.

Was ALLi empfiehlt

Die Alliance of Independent Authors hat im Januar 2026 Leitlinien für den KI-Einsatz veröffentlicht. Sie verlangen keine Kennzeichnung, raten aber dazu: „While authors are not legally required to declare the use of AI in their works, we encourage transparency regarding AI use.“ Und: „even where the law does not require transparency, ethics often do“. ALLi unterscheidet dabei drei Autorentypen – AI-Minimal, AI-Assisted, AI-Integrated – und hält alle drei für legitim, solange der Autor die Verantwortung für das Ergebnis trägt.

Einordnung: Die Plattformregeln sind kein Verbot, sondern eine Meldepflicht mit unterschiedlicher Reichweite. Bei Amazon erfährt es nur Amazon, bei Tolino jeder Leser. Wer KI-generierte Inhalte veröffentlicht und das verschweigt, riskiert bei beiden das Konto – und gewinnt nichts, weil die Angabe bei KDP ohnehin niemand sieht. Umgekehrt gilt: Wer KI nur als Lektor und Sparringspartner nutzt, muss sich nicht rechtfertigen. Welche Tools dabei taugen, steht in unserem Artikel KI-Tools für Autoren; den Gesamtüberblick zur Rechtslage gibt KI-Tools im Selfpublishing 2026: Was ist erlaubt, was nicht?

Quellen: KDP Content Guidelines, Authors Guild, Authors Guild (Upload-Limit), tolino media FAQ, ALLi