Fragen & Antworten: Buchpreisbindung
Warum es sie gibt, wie lange sie gilt und was Self-Publisher beachten müssen – kompakt beantwortet.
Die gesetzliche Pflicht, für jedes neue Buch einen verbindlichen Ladenpreis festzulegen. Dieser Preis gilt überall in Deutschland – in der Buchhandlung um die Ecke genauso wie bei Amazon. Rabattschlachten wie bei Elektronik gibt es bei Büchern deshalb nicht. Geregelt ist das im Buchpreisbindungsgesetz (BuchPrG), das am 1. Oktober 2002 in Kraft trat; davor galt die Preisbindung auf vertraglicher Basis über den sogenannten Sammelrevers.
Der Gesetzgeber behandelt das Buch als Kulturgut, nicht als beliebige Ware. Die Preisbindung soll ein vielfältiges Buchangebot sichern und verhindern, dass große Ketten und Online-Händler kleine Buchhandlungen über Kampfpreise verdrängen. Ob das funktioniert, ist politisch umstritten – für dich als Autor ist sie aber schlicht geltendes Recht.
Ja. Seit dem 1. September 2016 schreibt das Gesetz auch für E-Books einen verbindlichen Ladenpreis vor – genauer: für elektronische Bücher, die dauerhaft erworben werden. Flatrate-Modelle wie Kindle Unlimited oder Skoobe fallen nicht darunter, weil dort nur zeitweiliger Zugriff verkauft wird. Praktisch heißt das: Dein E-Book muss bei Amazon, Tolino und Apple Books exakt dasselbe kosten. Mehr dazu im Artikel E-Book-Preisfindung.
Nein. Hörbücher und Hörbuch-Downloads sind nicht preisgebunden – ebenso wenig wie Kalender, Musik-CDs oder Spiele. Deshalb kann Audible mit Abo-Preisen und Rabatten arbeiten, die es bei E-Books nie geben dürfte. Für dein Hörbuch-Projekt bist du bei der Preisgestaltung also frei.
Grundsätzlich unbegrenzt – sie endet nicht automatisch. Aber: Nach § 8 BuchPrG darfst du als Verleger die Preisbindung aufheben, wenn das erste Erscheinen länger als 18 Monate zurückliegt. Die Aufhebung musst du „in geeigneter Weise“ veröffentlichen, bei Self-Publishing-Plattformen genügt dafür meist eine Einstellung im Dashboard. Erst danach sind Rabattaktionen und Sonderpreise erlaubt.
Die wichtigsten aus § 7 BuchPrG: Mängelexemplare (als solche gekennzeichnet) dürfen frei verkauft werden, ebenso gebrauchte Bücher. Autoren dürfen ihre eigenen Werke für den Eigenbedarf rabattiert beziehen. Bibliotheken erhalten Nachlässe von 5 bis 10 Prozent, bei Schulbuch-Sammelbestellungen sind gestaffelte Nachlässe bis 15 Prozent erlaubt.
Als Self-Publisher bist du rechtlich dein eigener Verleger – du legst den gebundenen Preis fest. Drei Konsequenzen: Erstens muss derselbe Titel in allen Shops gleich viel kosten – achte darauf, wenn du über mehrere Plattformen veröffentlichst. Zweitens darfst du den Preis jederzeit ändern, aber immer nur einheitlich und für die Zukunft. Drittens sind exklusive Rabatte für einzelne Shops tabu, solange die Preisbindung läuft.
Die Einhaltung überwachen die Preisbindungstreuhänder des Buchhandels. Bei Verstößen drohen Abmahnungen mit Unterlassungserklärung und Kostennote – das trifft in der Praxis eher Händler als Autoren, kann aber teuer werden. Wer über die gängigen Self-Publishing-Plattformen veröffentlicht, ist technisch meist auf der sicheren Seite, weil die Plattformen den gebundenen Preis an alle Shops durchreichen.
Nein, sie ist national. Österreich hat ein eigenes Preisbindungsgesetz mit ähnlichen Regeln. Die Schweiz kennt seit 2007 keine Buchpreisbindung mehr – dort dürfen Händler deine Bücher rabattieren. Für dich als deutschen Self-Publisher regeln das die Plattformen automatisch pro Verkaufsland.