Die Buchpreisbindung gilt in Deutschland seit Oktober 2002 – und seit September 2016 per Gesetz auch für E-Books. Was viele Self-Publisher nicht wissen: Wer den Preis nicht selbst festlegt oder an Dritte unterbieten lässt, riskiert Abmahnungen.
Die wichtigsten Eckpunkte für Self-Publisher: Du legst als dein eigener Verleger den Ladenpreis fest, und er gilt verbindlich in jedem Shop – von Amazon bis zur Buchhandlung um die Ecke. Aufheben darfst du die Bindung frühestens 18 Monate nach Erscheinen. Hörbücher sind übrigens gar nicht preisgebunden, Flatrates wie Kindle Unlimited ebenfalls nicht.
Die häufigsten Fragen – Ausnahmen, Fristen, Rabatte für Bibliotheken – beantwortet kompakt die Q&A zur Buchpreisbindung. Was das für deine Preisstrategie heißt, zeigt der Artikel E-Book-Preisfindung.