Ein Jahr European Accessibility Act: Keine Klagen gegen Verlage, tolino media nimmt nur noch EPUB3, Amazon zeigt Accessibility-Tab

Lupe liegt auf einer Seite mit Brailleschrift
Barrierefreie E-Books: Seit dem 28. Juni 2025 gilt das BFSG – Selfpublisher sind meist ausgenommen, sollten aber trotzdem handeln. (Foto: Pexels)

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act (EAA). E-Books, die seitdem neu erscheinen, müssen barrierefrei sein. Ein Jahr später fällt die Bilanz nüchtern aus: Kein Verlag wurde verklagt, kein Bußgeld gegen einen E-Book-Anbieter verhängt. Die Plattformen haben trotzdem Fakten geschaffen. tolino media nimmt nur noch EPUB3 an, Amazon zeigt auf den Produktseiten einen eigenen Accessibility-Bereich. Und für dich als Selfpublisher gilt weiterhin: Du bist meistens nicht verpflichtet – aber du solltest wissen, warum.

Wer verpflichtet ist – und wer nicht

Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit formuliert es klar: „Das BFSG ist ab dem 28. Juni 2025 anzuwenden.“ Verantwortlich ist „der Dienstleistungserbringer für die Barrierefreiheit, also derjenige, der das E-Book herstellt und im eigenen Namen auf den Markt bringt.“ Das bist bei einem Selfpublishing-Titel du. Technisch verlangt das Gesetz die Norm EN 301 549 und die Vorgaben aus § 18 BFSGV: strukturierte Navigation, Barrierefreiheits-Metadaten, kein Kopierschutz, der Vorlesefunktionen blockiert.

Die entscheidende Ausnahme steht in § 3 Abs. 3 BFSG: Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme müssen die Anforderungen für Dienstleistungen nicht erfüllen. E-Books zählen als Dienstleistung. Die Bundesfachstelle bestätigt: „Kleinstunternehmen (weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz), die Dienstleistungen anbieten, sind vom Gesetz ausgenommen.“ Diese Ausnahme ist nicht befristet. Wer als Einzelautor E-Books verkauft, fällt praktisch immer darunter.

Ein Haken bleibt: Die Ausnahme musst du auf Nachfrage der Marktüberwachung belegen können. tolino media weist im eigenen Blog darauf hin, dass Kleinstunternehmen die Befreiung gegenüber den Behörden dokumentieren müssen. Ein Blatt mit Umsatz und Beschäftigtenzahl im Ordner reicht. Ohne Dokumentation stehst du im Zweifel schlechter da als mit einem barrierefreien EPUB.

tolino media: Seit 23. Juni 2025 nur noch EPUB3

tolino media hat als erste große deutsche Plattform das Format umgestellt. Im Blog heißt es: „Ab dem 23. Juni 2025 können neu veröffentlichte ebooks nur noch als epub3-Datei, nicht mehr als epub2-Datei, hochgeladen und veröffentlicht werden.“ Wer Word- oder ODT-Dateien hochlädt, bekommt seitdem automatisch ein EPUB3. Zusätzlich gibt es beim Veröffentlichen „einige neue Felder und Auswahlmöglichkeiten“ zur Barrierefreiheit, die ausgefüllt werden müssen. Welche das genau sind, nennt der Blogbeitrag nicht.

Inhaltlich empfiehlt tolino media das, was jede Barrierefreiheits-Checkliste empfiehlt: Alternativtexte für Bilder, saubere Überschriftenhierarchie von H1 bis H3, vollständiges Inhaltsverzeichnis, ausreichender Kontrast. Nichts davon ist Hexenwerk. Wie du ein EPUB3 barrierefrei aufbaust, erklären wir im Wissensartikel EPUB-Barrierefreiheit.

Amazon: Accessibility-Tab per Selbstauskunft

Amazon geht einen anderen Weg. Statt EPUB2 zu verbannen, zeigt Amazon seit Herbst 2025 auf Kindle-Produktseiten einen Accessibility-Bereich mit vier Kategorien: Visual Adjustments, Non-Visual Reading, Conformance und Navigation. Goodereader berichtete am 19. September 2025 darüber; Treiber waren laut Bericht der EAA und ausgeweitete US-Vorgaben, Großverlage wie Simon & Schuster lassen inzwischen ihren gesamten Jahreskatalog nach dem Benetech-Standard Global Certified Accessible zertifizieren.

Für KDP-Autoren läuft das über eine Frage beim Anlegen des Titels. Die KDP-Hilfe erklärt: Du wählst die Antwort, die die Barrierefreiheit deines E-Books am besten beschreibt, Standardauswahl ist „I don't know“ – und mit dieser Auswahl kannst du trotzdem veröffentlichen. Die Angabe erscheint bis zu 72 Stunden später als Accessibility-Symbol bei den Buchdetails. Eine Massenbearbeitung für die Backlist gibt es nicht, jeder Titel muss einzeln angefasst werden. Und Amazon prüft nicht, ob deine Angabe stimmt. Es ist eine reine Selbstdeklaration.

Faustregel
Erst das EPUB barrierefrei machen, dann bei KDP deklarieren. Wer „barrierefrei“ ankreuzt und ein Bilder-EPUB ohne Alt-Texte liefert, riskiert schlechte Rezensionen – und im Ernstfall Ärger, weil die Kleinstunternehmer-Ausnahme dich zwar vom Gesetz befreit, nicht aber von falschen Produktangaben.

Durchsetzung: Bußgeld auf dem Papier, Abmahnungen in der Praxis

§ 37 BFSG sieht Bußgelder bis 100.000 Euro vor, unter anderem für das Anbieten nicht konformer Dienstleistungen; für andere Verstöße bis 10.000 Euro. Verhängt wurde davon gegen einen Verlag bisher nichts. Der Branchendienst iAccessDigital hat die Durchsetzung europaweit ausgewertet: Kein Verlag ist in den ersten Monaten des EAA wegen unzugänglicher E-Books verklagt oder mit einem Bußgeld belegt worden. In Frankreich liefen zwei Verfahren gegen Supermarktketten (Carrefour, Auchan), Carrefour drohten 500 Euro Zwangsgeld pro Tag. In Österreich wurden im ersten Jahr 84 Verfahren eröffnet, ohne dass Strafen verhängt wurden – keines davon gegen einen Verlag. In Deutschland erreichten Abmahnungen vor allem Online-Buchshops, nicht Verlage.

Die Einschätzung von iAccessDigital ist deutlich: „The sector is not quiet because it is compliant. It is quiet because it has stronger reasons than almost anyone else to keep a dispute out of a courtroom.“ Die Branche ist also nicht ruhig, weil alles barrierefrei wäre, sondern weil niemand den Präzedenzfall riskieren will.

Was das für dich bedeutet

Unsere Einordnung: Der Druck kommt nicht vom Gesetz, sondern von den Plattformen. Bei tolino media ist EPUB2 für Neuerscheinungen tot. Bei Amazon entscheidet ein Symbol auf der Produktseite, ob ein sehbehinderter Leser dein Buch überhaupt in Betracht zieht. Beides trifft dich unabhängig davon, ob § 3 Abs. 3 dich freistellt.

  • Umsatz und Beschäftigtenzahl einmal schriftlich dokumentieren – das ist deine Kleinstunternehmer-Ausnahme.
  • Neue Titel als EPUB3 mit Alt-Texten, Überschriften und Inhaltsverzeichnis produzieren. Der Aufwand liegt bei einem Roman im Minutenbereich.
  • Bei KDP die Barrierefreiheitsfrage ehrlich beantworten und die wichtigsten Backlist-Titel nachpflegen.

Wie der Start des EAA vor einem Jahr aussah, liest du in unserer Meldung E-Book-Barrierefreiheit: EAA ab 2025 für Self-Publisher.

Quellen: tolino media Blog, Bundesfachstelle Barrierefreiheit, KDP-Hilfe, iAccessDigital, § 37 BFSG