Seit dem 27. September 2026 gilt in der ganzen EU eine neue Informationspflicht: Wer Waren an Verbraucher verkauft, muss vor dem Kauf eine einheitliche Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht zeigen, das sogenannte Gewährleistungslabel. Eine Übergangsfrist gibt es nicht. Der Selfpublisher-Verband hat seine Mitglieder am 25. September darauf hingewiesen, zwei Tage vor dem Stichtag. Betroffen bist du immer dann, wenn du deine Bücher selbst verkaufst: im eigenen Onlineshop, bei Lesungen, auf Märkten oder an einem Messestand.
Woher die Pflicht kommt
Grundlage ist die EU-Richtlinie 2024/825, in der Branche als EmpCo-Richtlinie bekannt („Empowering Consumers for the Green Transition“). Sie verpflichtet Händler, Verbraucher in hervorgehobener Weise auf die gesetzliche Gewährleistung hinzuweisen. Wie dieser Hinweis auszusehen hat, legt die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 vom 25. September 2025 fest, bis in die Farbwerte hinein. Deutschland hat die Richtlinie mit einem Gesetz vom 3. Februar 2026 in BGB und EGBGB umgesetzt; der Bundestag hatte es im Dezember 2025 beschlossen. Die Pflicht steht jetzt in Artikel 246 und 246a EGBGB und gilt seit dem 27. September 2026.
Das Label selbst ist eine Grafik mit der Überschrift „Gesetzliche Gewährleistung“ und der Kernaussage „Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit“. Darunter stehen die Rechte des Käufers (Reparatur, Ersatz, Preisminderung, Rückerstattung) und ein QR-Code, der auf eine Informationsseite der EU-Kommission führt. Die Datei gibt es kostenlos bei der EU-Kommission in allen 24 Amtssprachen als PNG, JPG, PDF und SVG. Verändern darfst du sie nicht, weder Text noch Farben noch Proportionen.
Daneben führt die Verordnung ein zweites Label ein, das Garantielabel für freiwillige Haltbarkeitsgarantien von mehr als zwei Jahren. Für Bücher ist das ohne Bedeutung: Niemand gibt auf ein Taschenbuch drei Jahre Garantie.
Wen es trifft und wen nicht
Die Regel hängt nicht an der Größe des Geschäfts, sondern an der Rolle: Verkäufer ist, wer den Kaufvertrag mit dem Leser schließt. Daraus ergeben sich für Self-Publisher drei klare Fälle:
- Verkauf über Amazon, Thalia, Hugendubel oder die Shops von BoD, epubli und tolino: Der Händler ist Verkäufer, er muss das Label zeigen. Du musst nichts tun. Das gilt für alle Bücher, die du über KDP, BoD, tolino media oder einen anderen Distributor in den Handel gibst.
- Eigener Onlineshop, Bestellung per E-Mail oder Kontaktformular, Verkauf am Stand oder bei der Lesung: Du bist Verkäufer, das Label ist Pflicht. Ebenso, wenn du selbst als Händler auf einem Marktplatz wie Amazon Marketplace, eBay oder Etsy auftrittst.
- E-Books und Hörbücher als Download: Digitale Inhalte fallen nicht unter das Label. Verkaufst du im eigenen Shop nur E-Books, brauchst du es nicht.
Eine Kleinunternehmerregel gibt es nicht. Wer regelmäßig verkauft, handelt als Unternehmer, auch mit 30 Büchern im Jahr. Nur der echte Privatverkauf, etwa von gebrauchten Exemplaren aus dem eigenen Regal, bleibt außen vor.
So setzt du es um
Im Ladengeschäft, am Marktstand und auf Messen reicht ein Aushang pro Stand, gut sichtbar im Verkaufsbereich oder an der Kasse, mindestens DIN A4. Schwarz-weiß ist offline erlaubt. Der Selfpublisher-Verband empfiehlt, den Ausdruck direkt am Büchertisch zu befestigen. Wer vom 7. bis 11. Oktober auf der Frankfurter Buchmesse an einem Gemeinschaftsstand steht, sollte das mit dem Standbetreiber klären; ein Aushang pro Stand genügt.
Online muss das Label in Farbe und als vollständige Grafik erscheinen, bevor der Kunde bestellt, also auf der Produktseite oder im Bestellprozess. Ein Link in den AGB oder ein Hinweis in der Fußzeile reicht nicht. Bei Bestellungen per E-Mail schickst du die Grafik vor dem Vertragsschluss mit, etwa als Anhang der Bestellbestätigung, die du vor dem Versand verschickst. Bietest du deinen Shop mehrsprachig an, brauchst du das Label in jeder Sprache; die Übersetzungen liefert die Kommission, eigene sind nicht zulässig.
Das Label ändert nichts an deinen Pflichten, es macht sie nur sichtbar. Gewährleistung gilt für Produktionsfehler: fehlende Seiten, verrutschter Druck, gelöster Buchblock, beschädigter Umschlag. Bei Print-on-Demand-Autorenexemplaren haftest du dem Käufer gegenüber selbst und holst dir den Ersatz vom Drucker. Gefällt einem Leser die Geschichte nicht, ist das kein Mangel. Verkaufst du bewusst Mängelexemplare günstiger, benenne den Mangel konkret („Knick im Umschlag“), ein pauschaler Stempel reicht seit der Kaufrechtsreform 2022 nicht mehr.
Was passiert bei Verstößen
Ein Bußgeld gibt es nicht. Das Risiko liegt im Wettbewerbsrecht: Ein fehlendes oder verändertes Label ist ein Verstoß gegen Informationspflichten nach §§ 5a und 5b UWG und kann abgemahnt werden, von Mitbewerbern, Wettbewerbsverbänden und Verbraucherzentralen. Mitbewerber dürfen seit der UWG-Reform 2021 für Informationspflichtverstöße im Onlinehandel keine Abmahnkosten mehr verlangen (§ 13 Abs. 4 UWG), Verbände schon. Der Kaufvertrag bleibt in jedem Fall wirksam.
Wie ernst die Sache genommen wird, zeigt der Blick in andere Branchen: Händlerbund, IT-Recht-Kanzleien und Shopsysteme wie JTL haben seit dem Sommer Anleitungen und Plugins veröffentlicht. Im Onlinehandel ist das Label Standard, bevor die erste Abmahnwelle rollt. Kleine Verkäufer, und dazu gehören Autoren mit Büchertisch, erfahren solche Pflichten meist erst durch die Abmahnung.
Was das für Self-Publisher bedeutet
Für die große Mehrheit, die ausschließlich über Amazon, tolino und den Buchhandel verkauft, ändert sich nichts. Alle anderen erledigen die Pflicht in 20 Minuten: Label auf der Seite der EU-Kommission herunterladen (deutsche Version, Dateiname mit „DE“), einmal in A4 ausdrucken und in die Büchertisch-Kiste legen, die Farbversion auf jede Produktseite des eigenen Shops setzen. Wer über einen Shop-Baukasten verkauft, findet dort inzwischen meist eine fertige Funktion dafür.
Nimm den Anlass, um deinen Direktverkauf insgesamt zu prüfen: Impressum, Widerrufsbelehrung und Buchpreisbindung gelten am Stand genauso wie im Shop. Was steuerlich beim Direktverkauf zu beachten ist, steht im Artikel Steuern für Self-Publisher; wie du Bücher überhaupt in den Handel bringst, im Beitrag Buchhandel und Vertrieb für Selfpublisher. Ein A4-Blatt am Tisch ist die kleinste Baustelle davon.
Quellen: Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 vom 25.9.2025 (EUR-Lex), EU-Kommission: Leitlinien und Vektordateien zum Gewährleistungs- und Garantielabel, Selfpublisher-Verband: Neues EU-Gewährleistungslabel (25.9.2026), Deutscher Bundestag: Gesetzesänderungen zum Schutz von Verbrauchern beschlossen (Dezember 2025), Trusted Shops Shopbetreiber-Blog: Umsetzung der EmpCo-Richtlinie im BGB und EGBGB ab 27.9.2026, Händlerbund: EU-Gewährleistungslabel 2026, e-recht24: Garantie- und Gewährleistungslabel werden Pflicht