Impressum im Buch: Welche Pflichtangaben Self-Publisher brauchen

Verleger bist du, nicht Amazon: Was nach den Pressegesetzen ins Buch muss, wie du dein Pseudonym schützt und wie ein vollständiges Impressum aussieht.

Impressumspflicht: Was die Landespressegesetze verlangen

Jedes in Deutschland erscheinende Druckwerk braucht ein Impressum. Das regeln die Pressegesetze der Länder, inhaltlich fast gleichlautend: Name oder Firma und Anschrift des Druckers und des Verlegers, beim Selbstverlag die des Verfassers oder Herausgebers. „Anschrift“ heißt ladungsfähige Adresse, also Straße und Hausnummer, kein Postfach und keine reine E-Mail-Adresse. Wer das weglässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld belegt werden kann; in der Praxis ist das selten, aber der Hebel für Abmahnungen bei Streit um Inhalte.

Als Self-Publisher bist du der Verleger. Veröffentlichst du über KDP, BoD, tredition oder epubli, bist du es trotzdem; die Plattform ist Dienstleister und Drucker, nicht Verlag. Deshalb gehört deine Anschrift ins Buch, nicht die von Amazon. Beim Drucker genügt die Angabe der Plattform mit Sitz, etwa „Druck: Amazon Media EU S.à r.l., Luxemburg“ oder „Books on Demand GmbH, Norderstedt“.

Für E-Books gilt die Pressegesetz-Pflicht nach herrschender Meinung entsprechend; dazu kommt bei Verkauf über die eigene Website die Anbieterkennzeichnung nach dem Digitale-Dienste-Gesetz. Praktisch nimmst du dasselbe Impressum wie im Printbuch.

Pseudonym und Privatadresse

Ein Pseudonym auf dem Cover ist erlaubt, das Impressum braucht trotzdem eine ladungsfähige Anschrift. Wer seine Privatadresse nicht in jedem Exemplar sehen will, hat drei Wege: einen Impressumsservice (ein Dienstleister stellt gegen Jahresgebühr seine Anschrift als Zustelladresse zur Verfügung, meist 50 bis 150 Euro im Jahr), ein Gewerbe mit Geschäftsadresse oder einen Kleinverlag mit eigener Verlagsanschrift (Eigenen Verlag gründen). Ein Impressumsservice ist nur dann rechtssicher, wenn der Anbieter Post tatsächlich annimmt und weiterleitet; der Name des Verfassers kann hinter dem Pseudonym stehen, muss aber über den Dienstleister erreichbar sein.

Faustregel: Die Anschrift im Impressum ist eine Zustelladresse, keine Besucheradresse. Sie muss funktionieren, wenn ein Gericht oder ein Anwalt dir Post schickt. Alles andere, Telefonnummer, E-Mail, Website, ist freiwillig.

Was sonst ins Impressum gehört

AngabePflicht?Hinweis
Verleger (du) mit AnschriftJaBei Pseudonym: Impressumsservice oder Verlagsadresse
Drucker / HerstellungJa (Print)Plattform und Sitz reichen
Erscheinungsjahr und AuflageÜblich„1. Auflage 2026“, bei Print-on-Demand ohne Auflagenhöhe
Copyright-VermerkNeinRechte entstehen automatisch; „© 2026 Vorname Name“ ist Konvention und schadet nicht
ISBNJa, wenn vorhandenJe Ausgabe eine eigene (Print, E-Book, Hörbuch); KDP-ISBN erscheint als „Independently published“
Lektorat, Korrektorat, Cover, SatzNeinNennung ist üblich und bei Bildlizenzen oft Lizenzbedingung
Bild- und SchriftnachweiseJe nach LizenzStockfotos und Fonts verlangen oft eine Quellenangabe
HaftungsausschlussNeinBei Sach- und Ratgeberbüchern (Gesundheit, Recht, Finanzen) sinnvoll, ersetzt aber keine Sorgfalt
KI-HinweisPlattformabhängigKDP und tolino media verlangen die Angabe beim Upload, nicht im Buch; ein Hinweis im Impressum ist Ehrensache
Nutzungsvorbehalt für KI-TrainingNeinNach § 44b Abs. 3 UrhG in maschinenlesbarer Form sinnvoll, Formulierung siehe unten

Muster-Impressum

Ein vollständiges Impressum für ein Self-Publishing-Buch passt auf eine halbe Seite, meist auf Seite 4 (Rückseite des Titelblatts) oder als letzte Seite:

1. Auflage 2026 © 2026 Vorname Nachname Alle Rechte vorbehalten. Die Verwendung der Texte und Bilder, auch auszugsweise, ist ohne schriftliche Zustimmung der Rechteinhaberin urheberrechtswidrig. Die Nutzung für das Training von KI-Systemen ist ausdrücklich vorbehalten (§ 44b Abs. 3 UrhG). Verlag und Verantwortliche im Sinne der Landespressegesetze: Vorname Nachname, Musterstraße 1, 12345 Musterstadt kontakt@beispiel.de Lektorat: Name · Korrektorat: Name · Umschlaggestaltung: Name unter Verwendung eines Motivs von Fotograf/Anbieter Satz: Name · Druck und Vertrieb: Books on Demand GmbH, Norderstedt ISBN 978-3-00-000000-0 (Taschenbuch) · ISBN 978-3-00-000000-1 (E-Book)

Beim E-Book kommt die Zeile „Dieses E-Book darf nur für den persönlichen Gebrauch genutzt werden“ dazu, wenn du willst; rechtlich ändert sie nichts. Bei einem Impressumsservice ersetzt dessen Anschrift die eigene, der Name bleibt.

Pflichtexemplar und weitere Pflichten

Mit dem Impressum ist es nicht getan. Die Deutsche Nationalbibliothek verlangt von jedem in Deutschland erschienenen Buch zwei Pflichtexemplare (E-Books werden online abgeliefert); BoD, tredition und epubli erledigen das für dich, bei KDP musst du selbst liefern. Dazu kommt je nach Bundesland das Pflichtexemplar für die Landesbibliothek. Die Details, auch für Österreich und die Schweiz, stehen im Artikel ISBN beantragen.

Verkaufst du Bücher direkt, etwa über die eigene Website oder bei Lesungen, kommen Händlerpflichten hinzu: Buchpreisbindung (Regeln für Self-Publisher), Widerrufsbelehrung und seit September 2026 das EU-Gewährleistungslabel beim Warenverkauf (was gilt). Und wer fremde Texte zitiert oder Bilder nutzt, braucht die Rechte dafür: Urheberrecht, Zitate und Bildrechte.

Rechtsgrundlagen: Landespressegesetze (z. B. § 8 LPresseG NRW, § 8 BayPrG), § 44b UrhG, Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG) mit Pflichtablieferungsverordnung. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung; bei Pseudonym, Impressumsservice oder heiklen Inhalten lohnt der Blick eines Medienanwalts. Stand: Oktober 2026.

← Zurück zur Wissens-Übersicht